Bekannt ist sie auch wegen des Uracher Wasserfalls und des alle zwei Jahre stattfindenden Schäferlaufs. Sie gehört zur Region Neckar-Alb und zur Randzone der europäischen Metropolregion Stuttgart
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
12.561 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
72574
Vorwahlen
07125, 07381
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Bad Urach – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat der Stadt Bad Urach hat am 22.10.2024 den Bebauungsplanentwurf und die örtlichen Bauvorschriften für das Gewerbegebiet "Rübteile II" in Bad Urach-Hengen gebilligt und beschlossen, diese öffentlich auszulegen. Der Entwurf war vom 15.11.2024 bis 20.12.2024 einsehbar.
Zudem wurde für das Gewerbegebiet "Kitzenmahd I" in Bad Urach-Wittlingen der Vorentwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften am 04.06.2024 gebilligt, und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchgeführt.
Für den Bebauungsplan "Steinbruch" wurde am 27.06.2023 der Aufstellungsbeschluss gefasst, mit dem Ziel der Erhaltung bestehenden Gewerbes, der Schaffung von Flächen für Photovoltaikanlagen und der Renaturierung des ehemaligen Steinbruchs.
Die Aufstellung des Bebauungsplans und der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften für die Innenstadt Bad Urachs wurde am 12.10.2021 beschlossen, um die lokale Entwicklung und den Einzelhandel zu stärken.
Ein Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis für die Erschließung des Baugebiets "Rübteile II" wurde ebenfalls öffentlich bekannt gemacht.
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.