Sie gehört zur Region Neckar-Alb und zur Randzone der europäischen Metropolregion Stuttgart. Bekannt ist sie auch wegen des Uracher Wasserfalls und des alle zwei Jahre stattfindenden Schäferlaufs
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
12.561 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
72574
Vorwahlen
07125, 07381
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Bad Urach – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat der Stadt Bad Urach hat am 22.10.2024 den Bebauungsplanentwurf und die örtlichen Bauvorschriften für das Gewerbegebiet "Rübteile II" in Bad Urach-Hengen gebilligt und beschlossen, diese öffentlich auszulegen. Der Entwurf war vom 15.11.2024 bis 20.12.2024 einsehbar.
Zudem wurde für das Gewerbegebiet "Kitzenmahd I" in Bad Urach-Wittlingen der Vorentwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften am 04.06.2024 gebilligt, und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchgeführt.
Für den Bebauungsplan "Steinbruch" wurde am 27.06.2023 der Aufstellungsbeschluss gefasst, mit dem Ziel der Erhaltung bestehenden Gewerbes, der Schaffung von Flächen für Photovoltaikanlagen und der Renaturierung des ehemaligen Steinbruchs.
Die Aufstellung des Bebauungsplans und der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften für die Innenstadt Bad Urachs wurde am 12.10.2021 beschlossen, um die lokale Entwicklung und den Einzelhandel zu stärken.
Ein Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis für die Erschließung des Baugebiets "Rübteile II" wurde ebenfalls öffentlich bekannt gemacht.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.